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PPWR: Wer ist der "Erzeuger"? Fachpresse berichtet über erste Praxisfragen

· · Onno Brantjes

Kartonnen verzenddozen op een productielijn, met een verzendetiket op de bovenste doos.

Seit dem 12. August gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), und die Fachpresse beginnt, die ersten Praxisfragen zu behandeln. Eine Frage kommt dabei auffallend häufig auf: Wer ist eigentlich der "Erzeuger" einer Verpackung? Die Antwort bestimmt, wer für Konformität, Registrierung und die damit verbundenen Pflichten verantwortlich ist — und diese Antwort ist in der Praxis nicht immer selbstverständlich.

Versandetiketten: Rolle geklärt, Konformität damit noch nicht automatisch gegeben

Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass ein Versandetikett auf einer Transportverpackung einen Onlinehändler für sich genommen nicht zum Erzeuger macht. Das scheint Klarheit zu schaffen, doch der deutsche Bundesverband Onlinehandel (BVOH) weist darauf hin, dass dies nicht bedeutet, dass jedes Etikett risikofrei ist. Ob die Konformität der Verpackung erhalten bleibt, hängt unter anderem vom Material des Etiketts, vom verwendeten Klebstoff sowie von dessen Größe und Platzierung auf der Verpackung ab. Mit anderen Worten: Eine Beurteilung im Einzelfall bleibt erforderlich (EUWID, 19. August).

Lidl übernimmt die Erzeugerrolle bei Eigenmarken

Auch bei Private Label stellt sich die Frage, wer der Erzeuger ist. Nach derselben Auslegung der Kommission gilt ein Handelsunternehmen als Erzeuger, auch wenn auf der Verpackung "hergestellt im Auftrag von" angegeben ist. Lidl hat Lieferanten von Eigenmarkenprodukten mitgeteilt, dass das Unternehmen bei bestimmten Eigenmarkenverpackungen die Erzeugerrolle selbst übernimmt, anstatt sie beim Lieferanten zu belassen (EUWID, 18. August).

Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen?

Für Unternehmen, die Holz- oder Kartonverpackungen herstellen, bedrucken oder in Verkehr bringen, ist dies ein guter Zeitpunkt, um zu klären, welche Rolle Sie selbst in der Kette einnehmen — Erzeuger, Importeur, Vertreiber — und welche Pflichten damit verbunden sind. Das gilt sowohl gegenüber Ihren eigenen Kunden (steht auf Ihrer Verpackung beispielsweise "im Auftrag von"?) als auch gegenüber Ihren Lieferanten.

Darüber hinaus berichtet EUWID, dass die Mindestrezyklatquoten für Kunststoffverpackungen möglicherweise später in Kraft treten als zum ursprünglich vorgesehenen Datum 1. Januar 2030, da die zugrunde liegenden Durchführungsvorschriften offenbar mehr Zeit erfordern als geplant (EUWID, 19. August). Für Kunden mit Holz- oder Kartonverpackungen ist dies vor allem eine Hintergrundinformation, es zeigt jedoch, dass die Ausgestaltung der PPWR noch stark in Bewegung ist — ein weiterer Grund, Ihre eigene Rolle und Position rechtzeitig zu erfassen.

Möchten Sie wissen, welche Rolle Sie unter der PPWR genau einnehmen und was dies konkret für Ihre Verpackungen bedeutet? In einem kurzen, unverbindlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.

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