Neuer FSC-Markenstandard V3-0: Das ändert sich für Zertifikatsinhaber

Am 1. Januar 2026 veröffentlichte FSC® die neue Version des Markenstandards für Zertifikatsinhaber: FSC-STD-50-001 V3-0, "Use of the FSC Trademarks by Certificate Holders". Der Standard gilt seit dem 1. Juli 2026 und ersetzt mittelfristig die Version V2-1 aus dem Jahr 2021. Nach Angaben von FSC handelt es sich um eine umfassende Revision mit drei Zielen: die Straffung bestehender Anforderungen, die Anpassung an neue Markttrends wie E-Commerce und Social Media sowie eine bessere Abstimmung mit Rechtsvorschriften zu Umweltaussagen, einschließlich der europäischen Regelungen gegen Greenwashing.
Für Sie als Zertifikatsinhaber bedeutet dies, dass sich die Art und Weise, wie Sie das FSC-Label auf Produkten anbringen und wie Sie FSC in Ihrer Kommunikation nennen, in mehreren Punkten ändert. Nachfolgend die wichtigsten Unterschiede zu V2-1.
1. Neu: das FSC-QR-Label
Die auffälligste Neuerung ist das FSC-QR-Label. Es handelt sich um eine vollwertige Alternative zu den bekannten Labels FSC 100%, FSC MIX und FSC RECYCLED, nicht um eine Ergänzung dazu. Auf dem Produkt selbst stehen lediglich das FSC-Logo, der QR-Code und die Produktart; die übrigen verpflichtenden Informationen (Claim, Lizenzcode, Labeltext und Webadresse) befinden sich auf einer FSC-Landingpage, die Verbraucher durch Scannen des Codes öffnen. Das QR-Label ist seit dem 1. Juli 2026 im FSC Brand Hub verfügbar. Der Vorteil: weniger Platzbedarf auf der Verpackung und eine direkte Verlinkung zu Informationen über Ihr Zertifikat und Ihre Produkte.
2. Verpflichtende Labelelemente angepasst
Die Liste der verpflichtenden Elemente auf dem FSC-Label wurde überarbeitet, um das Label für Verbraucher verständlicher zu machen. Gemäß dem Standard und der zugehörigen Guidance gehören das FSC-Logo, der FSC-Claim (100%, MIX oder RECYCLED), die Produktart, der Lizenzcode und die Webadresse fsc.org nun standardmäßig dazu. Der Labeltext (etwa "Aus verantwortungsvollen Quellen") und die Möbius-Schleife sind optional. Neu ist außerdem, dass Sie bis zu drei Produktarten in einem Label angeben dürfen, wenn ein Produkt aus mehreren FSC-zertifizierten Materialien besteht, beispielsweise Holz und Papier.
3. Mehr Gestaltungsfreiheit
Die grafischen Vorgaben wurden gelockert, sodass sich das Label leichter in verschiedene Layouts einfügen lässt:
- Das FSC-Label und das FSC-Logo dürfen in jeder Farbe verwendet werden, sofern der Kontrast zum Hintergrund lesbar bleibt.
- Die Mindestgrößen wurden reduziert: Das FSC-Logo darf ab 4 mm Höhe, das Label ab 8 mm Breite (hochformat) oder 5 mm Höhe (querformat) verwendet werden.
- Die Freizone um das Label wurde verkleinert; die Anforderung besteht nun vor allem darin, dass das Label visuell von umgebendem Text und Bildmaterial getrennt bleibt.
4. Doppelkennzeichnung unter Bedingungen zulässig
Unter V2-1 war die Kombination des FSC-Labels mit dem Label eines anderen Waldzertifizierungssystems auf demselben Produkt eingeschränkt. V3-0 hebt diese Einschränkung unter Bedingungen auf: Das FSC-Label darf hinsichtlich Größe oder Platzierung nicht benachteiligt werden, und die Darstellung darf nicht den Eindruck erwecken, dass FSC das andere System befürwortet oder dass beide Systeme gleichwertig sind. Für Unternehmen mit sowohl einem FSC- als auch einem PEFC-Zertifikat entsteht dadurch mehr praktischer Spielraum.
5. Marke "Forests For All Forever" entfällt
Die Werbemarke "Forests For All Forever" wurde mit V3-0 aus dem Standard entfernt. Sofern Sie diese Marke noch auf Ihrer Website, in Broschüren oder auf Verpackungen verwenden, muss dies innerhalb der Übergangsfrist angepasst werden.
6. Werbeaussagen in separatem Addendum
Die vorformulierten Texte, mit denen Sie FSC und FSC-zertifizierte Produkte bewerben dürfen, stehen nicht mehr im Standard selbst, sondern in einem separaten Addendum: FSC-STD-50-001a V1-0. Dadurch lassen sich neue Aussagen leichter ergänzen, ohne den gesamten Standard überarbeiten zu müssen. Diese Aussagen dürfen Sie bereits jetzt verwenden, auch wenn Sie formell noch unter V2-1 arbeiten.
7. Klarere Regeln für Online- und Social Media
V3-0 enthält erstmals ausdrückliche Anforderungen für E-Commerce und Social Media. In Onlineshops müssen die verpflichtenden Werbeelemente (Lizenzcode, fsc.org und eine Werbeaussage) in jeder Produktangabe enthalten sein, und wenn "FSC" im Produkttitel vorkommt, muss deutlich sein, dass das Produkt FSC-zertifiziert ist. In Social Media dürfen Sie Elemente weglassen, wenn Sie auf eine Webseite verweisen, auf der sie aufgeführt sind; das ®-Zeichen ist in Beiträgen nicht erforderlich.
8. Labelvereinbarungen erweitert
Eine Labelvereinbarung, bei der ein anderer Zertifikatsinhaber Produkte mit Ihrem Lizenzcode kennzeichnet, ist nicht länger auf eine direkte Lieferanten-Kunden-Beziehung beschränkt. Allerdings müssen beide Parteien ihre Zertifizierungsstelle schriftlich informieren, und die Produkte müssen in den Geltungsbereich beider Zertifikate fallen.
Was gleich bleibt
Der Kern des Systems ändert sich nicht. Sie lassen jede Markennutzung vorab von Ihrer Zertifizierungsstelle genehmigen, oder Sie arbeiten mit einem von der Zertifizierungsstelle genehmigten Trademark Use Management System mit einem geschulten Trademark Controller. Auch die Grundregel bleibt bestehen: Das FSC-Label darf nur auf Produkten verwendet werden, bei denen alle relevanten waldbasierten Bestandteile unter Ihr Zertifikat fallen, und es dürfen keine Aussagen über Produkteigenschaften gemacht werden, die nicht durch die FSC-Zertifizierung abgedeckt sind.
Übergangsfrist und was Sie jetzt tun können
Die Übergangsfrist läuft bis zum 1. Januar 2029. Bis zu diesem Datum dürfen Sie weiterhin gemäß V2-1 arbeiten, die formelle Umstellung erfolgt jedoch erst nach einer positiven Beurteilung durch Ihre Zertifizierungsstelle, beispielsweise im Rahmen Ihres regulären Audits. Bereits unter V2-1 produzierte Produkte und Druckerzeugnisse dürfen Sie bis zum Abbau der Bestände aufbrauchen; nur neue Kommunikationsmittel müssen V3-0 entsprechen. Weitere Informationen zum Standard, zum Addendum, zur Guidance sowie zum Zugang zum FSC Brand Hub und zur E-Schulung finden Sie auf der Seite von FSC zum neuen Standard und bei FSC Connect.
Praktisch lässt sich dies auf drei Schritte zusammenfassen:
- Erfassen Sie, wo Sie die FSC-Marken derzeit verwenden: Labels, Verpackungen, Website, Onlineshop, Social Media und Broschüren.
- Lassen Sie Ihren Trademark Controller die neue E-Schulung von FSC absolvieren und passen Sie Ihr Genehmigungsverfahren an V3-0 an.
- Planen Sie die Umstellung gemeinsam mit Ihrer Zertifizierungsstelle, sodass die Beurteilung im Rahmen eines geplanten Audits erfolgt.
Möchten Sie wissen, was V3-0 konkret für Ihre Labels und Ihre Kommunikation bedeutet? In einem kurzen, unverbindlichen Gespräch gehen wir Ihre derzeitige Markennutzung durch und bestimmen den besten ersten Schritt.
Eine Frage zu Ihrer eigenen Situation?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns für ein unverbindliches Gespräch — Sie erhalten immer eine persönliche Antwort.